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Verordnungssammlung

Ab dem 01.07.2023 sind Änderungen oder neue Verordnungen der Gemeinde Fußach online im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes kundgemacht und hier abrufbar.

Ältere Verordnungen sind im untenstehenden Downloadbereich zu finden.


Allgemeine Verordnungen

  • Eine Veröffentlichung der Gemeinde Fussach aus dem Jahr 2025 enthält die 13. Abfallabfuhrverordnung. Veröffentlicht am 25.06.2025, regelt sie die Abfallentsorgung in Fussach. Die Verordnung, basierend auf bestimmten Abschnitten des Abfallwirtschaftsgesetzes, bezieht sich auf mehrere Gesetze und Verordnungen. Abschnitt 1 definiert Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, während Abschnitt 2 die Sammlung und Abfuhr von Haushalts- und Bioabfällen beschreibt.
    Abfallabfuhrordnung
  • Das Bild ist ein Dokument mit dem Titel 'Verordnung' von der Gemeinde FUSSACh, datiert auf den 17.02.2023. Es legt die Arbeitszeiten für Gemeindeangestellte gemäß dem Gemeindeangestelltegesetz von 2005 fest. Die Verordnung gilt für alle Gemeindebediensteten der Gemeinde FUSSACh, außer für diejenigen an bestimmten Arbeitsplätzen.
    Arbeitszeiten Gemeindeangestellte
  • Amtliche Verordnung der Gemeinde Fubach über die Einrichtung eines Marktortes. Aufgrund der Gewerbeordnung von 1994 und des Beschlusses des Gemeinderats vom 12. September 2011. Marktorte umfassen den Markt der FuBaecher Faschingszuft und Marktplätze auf Baumgartner und Montfortstrasse.
    Marktordnung
  • Das offizielle Dokument der Gemeinde Fussach beschreibt eine Änderung der Marktordnung für 2024. Die Änderung, basierend auf einer Entscheidung vom 6. September 2023, modifiziert Abschnitt 2 der Marktordnung von 2011. Es werden drei Marktplätze festgelegt: Gemeindestraße Baumgartner, Schulplatz und Montfortstraße Hinterburg. Das Dokument ist vom Bürgermeister Peter Bohler unterzeichnet.
    Marktordnung Änderung §2
  • Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fussach über eine Änderung der monatlichen Gebühren und Entschädigung für Gemeindemitglieder. Veröffentlicht am 19.12.2024. Es beinhaltet den Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.12.2024.
    Verordnung Änderung der Bezüge Bgm. und Entschädigung Gemeindeorgane

Bauwesen & Verkehr

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    Bebauungsplan Abstandsfläche
  • Einfriedungsverordnung der Gemeinde Fubach vom 3.6.2014: Die maximale Höhe von Einfriedungen beträgt 120 cm, gemessen vom Straßenniveau. Der Abstand vom Boden zur öffentlichen Straße muss mindestens 25 cm betragen.
    Einfriedungsverordnung 2014
  • Das Dokument informiert über eine Raumordnungsverordnung basierend auf einem Novelle des Raumplanungsgesetzes vom 14. November 2018, welches am 1. März 2019 in Kraft tritt. Es weist Gemeinden an, bis zu diesem Zeitpunkt eine „Räumliche Entwicklungskonzepte“ Verordnung zu erlassen. FuBach, gegründet 1994, hat bereits 1996 einen Raumordnungsplan genehmigt und diesen 2014 überarbeitet. Der Zugang zu Dokumenten ist während der Bürozeiten möglich.
    Räumliche Entwicklungskonzepte
  • Die Gemeindevertretung FuBach hat mit Beschluss vom 15.12.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauG in der geltenden Fassung, verordnet: § 1 definiert den Geltungsbereich. § 2 schreibt einen Antrag auf Baugrundlagenbestimmung für jedes Bauvorhaben vor, mit Ausnahmen in den Fällen des § 3 Abs. 6 BauG.
    Verordnung Baugrundlagenbestimmung

Friedhof

  • Das Dokument ist eine Verordnung der Gemeinde Fussach aus dem Jahr 2025, die Änderungen der Friedhofsordnung beschreibt. Es legt Grundstücksstandorte, Verwaltung und Aufsichtsverantwortungen fest. Es erwähnt die Schließung des alten Friedhofs und die Eröffnung eines neuen Friedhofs.
    Friedhofsordnung
  • Das Bild zeigt ein offizielles Dokument der Gemeinde Fussach, das die Gebühren für 2025 detailliert beschreibt. Das Dokument beinhaltet Wassergebühren, Kanalgebühren und Abfallgebühren, mit Änderungen, die ab dem 1. Januar 2026 und dem 1. April 2024 wirksam werden. Es umfasst Steuersätze und spezifische Gebührenbeträge.
    Gebühren 2026 Sammelnovelle 17. Verordnung 20251218

Gästetaxe

  • Die Gemeindevertretung hat beschlossen, eine Gästetaxe nach den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 Vorableger Tourismusgesetz, LGBl. Nr. 9/1978 idF LGBl. Nr. 43/1996 in der Gemeinde Fusach einzuführen. Die Steuer gilt für alle Gäste, die in Fusach übernachten, mit Ausnahme derjenigen, die gemäß § 3 befreit sind. Zu den Befreiungen gehören bestimmte Personen und diejenigen, die im selben Haushalt wie der Mieter leben.
    2026 Gästetaxeverordnung aus 1997 konsolidierte Fassung 2026
  • Der Gemeinderat hat beschlossen, in Fubach eine Gästesteuer einzuführen, wirksam ab dem 17.12.1996, basierend auf den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 des Vorläufigen Tourismusgesetzes, LGBl. Nr. 9/1978 idF. LGBl. Nr. 43/1996. Ausnahmen gelten für Minderjährige, Patienten und Einwohner von Fubach.
    Gästetaxeverordnung aus 1997

Gebühren & Abgaben

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    Friedhofsgebühren
  • Das Dokument stammt von der Gemeinde Fussach, datiert auf 2025, und betrifft die Verordnung zur Änderung der Gebühren für 2026. Es beschreibt neue Wasser-, Kanal- und Abwassergebühren, die ab dem 1. Januar 2026 wirksam werden, einschließlich Tarife für Wohn- und Gewerbenutzung, wobei eine 10% Mehrwertsteuer enthalten ist.
    Gebühren 2026 Sammelnovelle 17. Verordnung 20251218
  • Ein Dokument zeigt Steuersätze für verschiedene Arten von Immobilien und Hunden, einschließlich erster und nachfolgender Hunde sowie Jagd- oder Assistenzhunde. Die Steuersätze sind in Euro angegeben.
    Gebühren, Abgaben, Tarife 20260609
  • Die Ausgabe 2024 der Gemeinde Fusach enthält eine Verordnung über die Höhe der Hundeabgabe. Die Verordnung, wirksam ab 1. Januar 2025, legt die jährliche Gebühr auf 73 Euro und 145 Euro pro Kampfhund jährlich fest. Der Bürgermeister, Thomas Fitz, unterzeichnete die Verordnung am 19.12.2024.
    Hundeabgabe 2025
  • Gemeindeverordnung über die Höhe der Kanalgebühren in Fussach. Ab 1. Januar 2025 werden neue Gebühren festgesetzt: Beitragssatz von 52,16 Euro und Gebührensatz pro m³ Schmutzwasser und Niederschlagswasser von 3,90 Euro. Die Mehrwertsteuer von 10% ist in den Gebühren enthalten.
    Kanalgebühren 2025

Tiere & Umwelt

  • Die Verordnung der Gemeinde Fubach über ein Fütterungsverbot für Schwäne im gesamten Gemeindegebiet von Fubach. Sie gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Fubach. Sie verbietet das Füttern von Schwänen. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Fubach, 19. Dezember 2006.
    Fütterungsverbot für Schwäne
  • Das Dokument 'Hundeabgabeverordnung' für das Jahr 2024 legt die Vorschriften für Hundebesitzer in der Gemeinde Fusach fest, basierend auf einer Entscheidung der Gemeindevertretung vom 31.01.2024. Es enthält Details zu Gebühren, Bedingungen für das Halten von Hunden und die Verpflichtung zur Zahlung einer Hundeabgabe.
    Hundeabgabenverordnung
  • Ein Dokument mit dem Titel 'Verordnung' befasst sich mit dem Verbot des Halten und Führens von Hunden im Hörlebad. Das Dokument enthält einen Gültigkeitszeitraum, Bestimmungen und Ausnahmen und beschreibt die Durchsetzung der Verordnung.
    Hundeverbot im Hörnlebad
  • Die Ausgabe 2024 der Gemeinde Fusach enthält eine 27. Verordnung über die Höhe der Hundeabgabe. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Gebühren auf 73€ pro Hund pro Jahr und 145€ pro Kampfhund pro Jahr festgesetzt. Die Verordnung wurde am 31.12.2024 verabschiedet.
    Höhe der Hundeabgabe

Wasser & Abwasser

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    Einzugsbereich der Sammelkanäle
  • Das Dokument mit dem Titel 'Gemeinde Fussach' zeigt die Ausgabe 2025, datiert auf den 18.12.2025. Es beschreibt die 17. Verordnung über die Änderung der Gebühren für das Jahr 2026, einschließlich einer Zusammenfassung. Artikel I legt die Wassergebühren fest, mit neuen Tarifen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Artikel II behandelt die Kanalgebühren, die ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 geändert werden. Artikel III erwähnt die Abwassergebühren, die ab dem 1. Januar 2026 angepasst werden.
    Gebühren 2026 Sammelnovelle 17. Verordnung 20251218
  • Das Dokument ist eine Ausgabe der Gemeinde Fusach aus dem Jahr 2025 und befasst sich mit der Verordnung über die Anbindung von Entwässerungssystemen. Veröffentlicht am 18.12.2025, enthält es Abschnitte zu allgemeinen rechtlichen und technischen Bestimmungen, Entwässerungskanaltypen sowie Anbindungsspezifikationen und -rechten. Die Verordnung legt fest, dass die Anbindung von Entwässerungssystemen und festgelegten Bereichen den in der Verordnung dargelegten Vorschriften unterliegt.
    Kanalordnung 16. Verordnung 20251218
  • Amtliche Bekanntmachung der 'Gemeinde Fusach' aus dem Jahr 2025 über die Wasserversorgungsverordnung. Sie legt gesetzliche und technische Bestimmungen für die Wasserversorgung fest und definiert Begriffe wie Versorgungsgebiet, Gemeingebrauch und Anschlussanspruch.
    Wasserleitungsordnung 15. Verordnung 20251218

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  • Baumgarten 2, 6972 Fußach, AUT
  • gemeindeamt@fussach.at
  • +43 5578 75716
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