Hundehaltung
Ist ihr Hund schon beim Gemeindeamt angemeldet?
Alle Hunde im Gemeindegebiet sind, ab einem Alter von 3 Monaten, gemäß der Hundeabgabe-Verordnung der Gemeinde Fußach, beim Gemeindeamt anzumelden.
Eine An- oder Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung des Hundes mittels Formular einzubringen.
Bei der Abmeldung von der Abgabe wird ein Nachweis vom Tierarzt o.ä. benötigt.
Gerne per Mail an: buchhaltung@fussach.at.
Seit 1.7.2026 benötigen Sie einen Sachkundenachweis für die Haltung eines Hundes.
Bitte bringen Sie den vor der Anschaffung eines Hundes benötigten theoretischen Sachkundenachweis
bei der Anmeldung des Hundes mit. Details dazu finden Sie im Infoflyer.