Ist ihr Hund schon beim Gemeindeamt angemeldet?
Alle Hunde im Gemeindegebiet sind, ab einem Alter von 3 Monaten, gemäß der Hundeabgabe-Verordnung der Gemeinde FUSSACH, beim Gemeindeamt anzumelden.
Eine An- oder Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung des Hundes mittels Formular einzubringen.
Bei der Abmeldung von der Abgabe wird ein Nachweis vom Tierarzt o.ä. benötigt.
Gerne per Mail an: buchhaltung@fussach.at.
Die Hundemarke ist bei der Abmeldung wieder im Bürgerservice oder der Buchhaltung abzugeben.
Folgende Hunderassen und Kreuzungen sind in Vorarlberg bewilligungspflichtig:
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Argentinischer Mastiff
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Bordeaux Dogge
Dogo Argentino
Ridgeback
Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
Im Einzelfall werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
Nachweis der BH-VH Prüfung (Begleithundeprüfung mit Verkehrstauglichkeit)
Wesenstest vom Tierarzt oder von der Hundeschule
Ansuchen für Kampfhund-Bewilligung