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Förderungen

Förderrichtlinien

Fahrradanhänger und "Kiki"

Die Neuanschaffung eines Kikis wird mit 50%, max. EUR 150 gefördert.

Die Neuanschaffung eines Lastenfahrrads wird ebenfalls mit EUR 150 gefördert.

Die Neuanschaffung eines Fahrradanhängers wird mit EUR 100 gefördert.

Es wird darauf hingewiesen, dass Käufer:innen den Hauptwohnsitz in FUSSACH haben und die Anhänger im Vorarlberger Fachhandel gekauft werden sollten. Bei Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung, kann die Förderung auf Ihr Konto überwiesen werden.

Hochstammbäume

Für jeden gepflanzten Hochstammbaum gewährt die Gemeinde für Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in FUSSACH eine Förderung von 15,- Euro.

Für die Sorten Bonapfel und Schweizer Birne jeweils 22,- Euro, da sie resistenter gegen Feuerbrand sind.

Mit der Original-Rechnung und Zahlungsbestätigung kann die Förderung auf Ihr Konto überwiesen werden.

Österreich-Ticket und Vorarlberg-Ticket

Österreich-Ticket: Die Gemeinde gewährt den förderungswürdigen Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) zum Erwerb eines Österreich-Tickets einen Beitrag in Höhe von 50 % des Ticketpreises.

V-Ticket: Die Kosten für das Vorarlberg-Ticket werden für förderungswürdige Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) komplett von der Gemeinde übernommen.

Für Nicht-Studierende (Hauptwohnsitz in FUSSACH) werden 15 % des Ticketpreises für das Vorarlberg-Ticket von der Gemeinde übernommen.

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie der Zahlung des Tickets

  • Bestätigung des Studiums

  • Kopie des Tickets

  • Iban des Antragstellers zur Auszahlung

Förderungswürdig sind alle aktuellen Anträge. Nach Ablauf des Tickets, kann die Förderung für ein neues Ticket beantragt werden.

Studienbeihilfe

Für Fußacher Studenten, die im In- und Ausland studieren, gibt es eine Förderung von 120,- Euro pro Semester.

Der Betrag kann gegen Vorlage der Studienbestätigung (Zeugnis) der Fakultät, nach Abschluss des jeweiligen Semesters, überwiesen werden. Voraussetzung ist, dass der ununterbrochene Hauptwohnsitz während des Studiums in FUSSACH ist.

Förderrichtlinien:

  • Bezug der Familienbeihilfe ist Voraussetzung

  • Nach Abschluss des Studiums kann bis max. 6 Monate später um Semesterförderung in Höhe von € 120,- pro Semester angesucht werden.

  • Rückwirkend kann maximal für 4 Semester (ausschließlich mit dem Zeugnis) die Förderung in Höhe von € 120,- pro Semester beantragt werden. Eine reine Meldebestätigung (Inskriptionsbestätigung) reicht aus.

  • Anspruch auf Studien- bzw. Semesterförderung hat nur der- oder diejenige, welcher/welche eine Schule oder Uni besucht, für deren Aufnahme der Besitz der Matura Voraussetzung ist.

  • Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.09.2019 muss dem Gemeindeamt am Ende des Studiums der Nachweis über den Abschluss des Studiums (Abschlusszeugnis) übergeben werden.