Wie in der vergangenen Heizperiode wird auch für die kommende Heizperiode ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt.
Die Abwicklung erfolgt direkt über die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften.
Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 bei uns beantragt werden.
Das Antragsformular hierzu finden Sie unter unseren Formularen. Dieses kann entweder direkt in der Finanzabteilung abgegeben werden oder per Mail an buchhaltung@fussach.at gesendet werden.
Wichtig hierbei ist, dass alle Einkommensnachweise mitgeschickt werden.
Ab 13.10. können Sie das Formular direkt ONLINE selbstständig erfassen und die erforderlichen Einkommensnachweise dazu hochladen.
Der Zuschuss beträgt einmalig € 250,00. Bitte beachten Sie die Einkommensgrenzen:
Einkommensgrenze "Einschleifregelung" zusätzlich bis 200 Euro
1 Personen HH 1.410 Euro 1.610 Euro
2 Personen HH 1.920 Euro 2.120 Euro
3 Personen HH 2.360 Euro 2.560 Euro
4 Personen HH 2.800 Euro 3.000 Euro
5 Personen HH 3.240 Euro 3.440 Euro
6 Personen HH 3.680 Euro 3.880 Euro
7 Personen HH 4.120 Euro 4.320 Euro
jede weitere Person plus 440 Euro plus 200 Euro
Die Neuanschaffung eines Kikis wird mit 50%, max. EUR 150 gefördert.
Die Neuanschaffung eines Lastenfahrrads wird ebenfalls mit EUR 150 gefördert.
Die Neuanschaffung eines Fahrradanhängers wird mit EUR 100 gefördert.
Es wird darauf hingewiesen, dass Käufer:innen den Hauptwohnsitz in FUSSACH haben und die Anhänger im Vorarlberger Fachhandel gekauft werden sollten. Bei Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung, kann die Förderung auf Ihr Konto überwiesen werden.
Für jeden gepflanzten Hochstammbaum gewährt die Gemeinde für Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in FUSSACH eine Förderung von 15,- Euro.
Für die Sorten Bonapfel und Schweizer Birne jeweils 22,- Euro, da sie resistenter gegen Feuerbrand sind.
Mit der Original-Rechnung und Zahlungsbestätigung kann die Förderung auf Ihr Konto überwiesen werden.
Österreich-Ticket: Die Gemeinde gewährt den förderungswürdigen Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) zum Erwerb eines Österreich-Tickets einen Beitrag in Höhe von 50 % des Ticketpreises bis zum Maximalbetrag von EUR 410,50.
V-Ticket: Die Kosten für das Vorarlberg-Ticket werden für förderungswürdige Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) komplett von der Gemeinde übernommen.
Für Nicht-Studierende (Hauptwohnsitz in FUSSACH) werden 15 % des Ticketpreises für das Vorarlberg-Ticket von der Gemeinde übernommen.
Benötigte Unterlagen:
Kopie der Zahlung des Tickets
Bestätigung des Studiums
Kopie des Tickets
Iban des Antragstellers zur Auszahlung
Förderungswürdig sind alle aktuellen Anträge. Nach Ablauf des Tickets, kann die Förderung für ein neues Ticket beantragt werden.
Der Zuschuss der Gemeinde zu den Errichtungskosten einer Solaranlage beträgt für Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in FUSSACH ein Viertel der Landesförderung.
Die Anträge sind beim durchführenden Installationsunternehmen erhältlich.
Weitere Infos hier.
Für Fußacher Studenten, die im In- und Ausland studieren, gibt es eine Förderung von 120,- Euro pro Semester.
Der Betrag kann gegen Vorlage der Studienbestätigung (Zeugnis) der Fakultät, nach Abschluss des jeweiligen Semesters, überwiesen werden. Voraussetzung ist, dass der ununterbrochene Hauptwohnsitz während des Studiums in FUSSACH ist.
Förderrichtlinien:
Bezug der Familienbeihilfe ist Voraussetzung
Nach Abschluss des Studiums kann bis max. 6 Monate später um Semesterförderung in Höhe von € 120,- pro Semester angesucht werden.
Rückwirkend kann maximal für 4 Semester (ausschließlich mit dem Zeugnis) die Förderung in Höhe von € 120,- pro Semester beantragt werden. Eine reine Meldebestätigung (Inskriptionsbestätigung) reicht aus.
Anspruch auf Studien- bzw. Semesterförderung hat nur der- oder diejenige, welcher/welche eine Schule oder Uni besucht, für deren Aufnahme der Besitz der Matura Voraussetzung ist.
Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.09.2019 muss dem Gemeindeamt am Ende des Studiums der Nachweis über den Abschluss des Studiums (Abschlusszeugnis) übergeben werden.