Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an öffentlichen Straßen

Heckenschneiden

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an Straßen und Wege grenzen, werden ersucht, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (z.B. Verkehrszeichen, Beleuchtung) beeinträchtigen, zurückzuschneiden oder zu entfernen.


Wir bitten Sie daher, im Interesse der Verkehrssicherheit und zu Ihrem eigenen Interesse, die störende Bepflanzung mindestens 30 cm hinter die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden oder die entsprechenden Arbeiten durchführen zu lassen. Im Besonderen ist dabei auf die ausreichende Höhe (mind. 4,5 m) zu achten.


Im Interesse der Verkehrssicherheit ersuchen wir um Kenntnisnahme und Ausführung.

Bei Rückfragen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an den Werkhof. (Hofer Stefan +43 664 503 4050)