Studienbeihilfe

Für FUSSACHER Studenten, die im In- und Ausland studieren, gibt es eine Förderung von 120,- Euro pro Semester.

Der Betrag kann gegen Vorlage der Studienbestätigung (Zeugnis) der Fakultät, nach Abschluss des jeweiligen Semesters, überwiesen werden. Voraussetzung ist, dass der ununterbrochene Hauptwohnsitz während des Studiums in FUSSACH ist.

Förderrichtlinien: 

  • Nach Abschluss des Studiums kann bis max. 6 Monate später um Semesterförderung in Höhe von € 120,- pro Semester angesucht werden. 
  • Rückwirkend kann maximal für 4 Semester (ausschließlich mit dem Zeugnis) die Förderung in Höhe von € 120,- pro Semester beantragt werden. Eine reine Meldebestätigung (Inskriptionsbestätigung) reicht nicht mehr aus!
  • Anspruch auf Studien- bzw. Semesterförderung hat nur der- oder diejenige, welcher/welche eine Schule oder Uni besucht, für deren Aufnahme der Besitz der Matura Voraussetzung ist.
  • Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 03.09.2019 muss dem Gemeindeamt am Ende des Studiums der Nachweis über den Abschluss des Studiums (Abschlusszeugnis) übergeben werden.            

Zuständig

Formulare