Ö-Ticket: Die Gemeinde gewährt den förderungswürdigen Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) zum Erwerb eines Ö-Tickets einen Beitrag in Höhe von 50 % des Ticketpreises bis zum Maximalbetrag von EUR 410,50.
V-Ticket: Die Kosten für das V-Ticket werden für förderungswürdige Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) komplett von der Gemeinde übernommen.
Für Nicht-Studierende (Hauptwohnsitz in FUSSACH) werden 15 % des Ticketpreises für das V-Ticket von der Gemeinde übernommen.
Benötigte Unterlagen:
Förderungswürdig sind alle Anträge bzw. Tickets ab Juli 2022. Nach Ablauf des Tickets, kann die Förderung für ein neues Ticket beantragt werden.