Ö-Ticket und V-Ticket

Ö-Ticket: Die Gemeinde gewährt den förderungswürdigen Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) zum Erwerb eines Ö-Tickets einen Beitrag in Höhe von 50 % des Ticketpreises bis zum Maximalbetrag von EUR 410,50.

V-Ticket: Die Kosten für das V-Ticket werden für förderungswürdige Studenten (mit Hauptwohnsitz in FUSSACH) komplett von der Gemeinde übernommen. 

Für Nicht-Studierende (Hauptwohnsitz in FUSSACH) werden 15 % des Ticketpreises für das V-Ticket von der Gemeinde übernommen.


Benötigte Unterlagen:

  • Kopie der Zahlung des Tickets
  • Bestätigung des Studiums
  • Kopie des Tickets
  • Iban des Antragstellers zur Auszahlung


Förderungswürdig sind alle Anträge bzw. Tickets ab Juli 2022. Nach Ablauf des Tickets, kann die Förderung für ein neues Ticket beantragt werden.

Zuständig

Formulare