Ist ihr Hund schon beim Gemeindeamt angemeldet?
Alle Hunde im Gemeindegebiet sind, ab einem Alter von 3 Monaten, gemäß der Hundeabgabe-Verordnung der Gemeinde FUSSACH, beim Gemeindeamt anzumelden.
Eine An- oder Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung des Hundes mittels Formular einzubringen.
Online Formular Hunde An-und Abmeldung
Hundeanmeldung/-abmeldung
Ansprechperson: Buchhaltung
Haltung von Listenhunden (Kampfhunden) in Vorarlberg:
Folgende Hunderassen und Kreuzungen sind in Vorarlberg bewilligungspflichtig:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Argentinischer Mastiff
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Bordeaux Dogge
- Dogo Argentino
- Ridgeback
- Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
- Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
Im Einzelfall werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
ONLINE Antrag zu Bewilligung für die Haltung eines Listenhundes
Erforderliche Dokumente zur Ausstellung einer Haltebewilligung:
Ansprechperson: Verena Hagen