Heizkostenzuschuss

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Aufgrund der steigenden Lebenserhaltungskosten und der allgemeinen Teuerung wurde der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 des Landes auf 500 Euro pro Haushalt erhöht.

Für jene die bereits den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, wird dieser erhöhte Zuschuss AUTOMATISCH AUF IHR KONTO überwiesen.

Mensche, die im Bezug einer Sozialhilfeleistung sind, erhalten den Zuschuss über die Bezirkshauptmannschaft, Abt. Soziales ausgezahlt. Dieser Antrag ist direkt bei der Bezirkshauptmannschaft zu stellen.

Für alle anderen, kann dieser Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen vom 16.10.2023 bis zum 16.02.2024 neu beantragt werden. 

Folgende Einkommensgrenzen sind hierbei zu beachten:

1 Personen HH Euro 1.900
2 Personen HH Euro 2.800
3 Personen HH Euro 3.250
4 Personen HH Euro 3.650
5 Personen HH Euro 4.100
6 Personen HH Euro 4.500
7 Personen HH Euro 4.950

Neu hinzu kommt, dass im Sinne der Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze sowie einer gerechten Mittelzuwendung erstmals eine Ausschleifregelung zur Anwendung gelangt. Alle jene Haushalte die um bis zu Euro 400 über der o.a. Einkommensgrenze liegen, erhalten den Zuschuss in reduzierter Höhe.

Alle Informationen finden Sie HIER.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Formular eigenständig ausdrucken und gemeinsam mit ALLEN Einkommensnachweisen außer der Familienbeihilfe bei uns im Bürgerservice abgeben. Das Formular finden Sie unter Bürgerservice-Dienstleistungen-Formulare! 

Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren Bürgerservice wenden. 

Ansprechpartnerin: Doris König

Online Formular Wohnungs- und Heizkostenzuschuss 2023/24

Antragsformular Heizkostenzuschuss

Information vom LH über Erhöhung Heizkostenzuschuss