Privatvermietung

Privatvermietung ist auch in Fußach ein Thema. Über eine Buchungsplattform (wie z.B. AirBNB) kann eine Privatunterkunft vermietet werden. Der Gastgeber bzw. Unterkunftgeber ist in diesem Fall verpflichtet die Gästetaxe von seinen Gästen einzuheben und monatlich eine Meldung darüber beim Gemeindeamt abzugeben. Wenn Sie privat vermieten, müssen Sie sich als Privatvermieter registrieren. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Meldeamt gerne zur Verfügung. Eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zur Aufzeichnung stehen Ihnen unter Formulare-Buchhaltung das Gästeverzeichnisblatt sowie die Anmeldung der Gästetaxe zur Verfügung.

Formulare

Ansprechperson

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