Hundehaltung

Hundehaltung

Ist ihr Hund schon beim Gemeindeamt angemeldet?

Alle Hunde im Gemeindegebiet sind, ab einem Alter von 3 Monaten, gemäß der Hundeabgabe-Verordnung der Gemeinde Fußach, beim Gemeindeamt anzumelden.

Eine An- oder Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung des Hundes mittels Formular einzubringen.

Bei der Abmeldung von der Abgabe wird ein Nachweis vom Tierarzt o.ä. benötigt.

Gerne per Mail an: buchhaltung@fussach.at.

Seit 1.7.2026 benötigen Sie einen Sachkundenachweis für die Haltung eines Hundes.

Details dazu finden Sie im Infoflyer sowie

auf der Homepage des Landes Vorarlberg Verpflichtender Sachkundenachweis ab 01.07.2026

Haltung von Listenhunden (Kampfhunden) in Vorarlberg

Folgende Hunderassen und Kreuzungen sind in Vorarlberg bewilligungspflichtig:

  • Bullterrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Mastino Napoletano

  • Mastin Espanol

  • Fila Brasileiro

  • Argentinischer Mastiff

  • Mastiff

  • Bullmastiff

  • Tosa Inu

  • Bordeaux Dogge

  • Dogo Argentino

  • Ridgeback

  • Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier

  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

Im Einzelfall werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.

Erforderliche Dokumente zur Ausstellung einer Haltebewilligung

  • Nachweis der BH-VH Prüfung (Begleithundeprüfung mit Verkehrstauglichkeit)

  • Wesenstest vom Tierarzt oder von der Hundeschule

  • Ansuchen für Kampfhund-Bewilligung

Ansprechperson Listenhunde

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