Hundehaltung
Ist ihr Hund schon beim Gemeindeamt angemeldet?
Alle Hunde im Gemeindegebiet sind, ab einem Alter von 3 Monaten, gemäß der Hundeabgabe-Verordnung der Gemeinde Fußach, beim Gemeindeamt anzumelden.
Eine An- oder Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung des Hundes mittels Formular einzubringen.
Bei der Abmeldung von der Abgabe wird ein Nachweis vom Tierarzt o.ä. benötigt.
Gerne per Mail an: buchhaltung@fussach.at.
Seit 1.7.2026 benötigen Sie einen Sachkundenachweis für die Haltung eines Hundes.
Details dazu finden Sie im Infoflyer sowie
auf der Homepage des Landes Vorarlberg Verpflichtender Sachkundenachweis ab 01.07.2026