Infos zur Europawahl 2024

Europawahl

Die Bundesregierung hat die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments ausgeschrieben.

Als Wahltag wurde der 9. Juni 2024 festgesetzt und als Stichtag der 26. März 2024 bestimmt.


Wer ist wahlberechtigt?                                 

Wahlberechtigt sind alle Personen die am Stichtag (26. März 2024, 24.00 Uhr)

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder UnionsbürgerInnen, die sich spätestens am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen haben,
  • mit Hauptwohnsitz in Fußach gemeldet sind,
  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • in der Europa-Wählerevidenz als Auslandsösterreicher:innen eingetragen sind.

Auslandsösterreicher:innen müssen den Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bis spätestens 25. April 2024 mit den vollständigen Unterlagen eingebracht haben. Danach ist die Aufnahme in die Wählerevidenz nur noch für künftige Europawahlen möglich, nicht jedoch zur Teilnahme an der Europawahl 2024. 


Auflegung der Wählerverzeichnisse inklusive Berichtigungsverfahren                           

Das Wählerverzeichnis liegt von Montag, 15. April 2024 bis einschließlich Donnerstag, 25. April 2024, zur öffentlichen Einsicht im Bürgerservice im Gemeindeamt Fußach auf.

In diesem Zeitraum kann jede/jeder österreichische StaatsbürgerIn oder jede/jeder UnionsbürgerIn Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag stellen. Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.


Wahlkarten / Briefwahlkarten                               

Sollten Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter voraussichtlich am Wahltag verhindert sein, Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie eine Wahlkarte (Briefwahlkarte) beantragen.

Wahlkarten können ab dem Stichtag beantragt werden. Der Wahlservice ist ab sofort online. Dort können wahlberechtigte Personen mit ID-Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, oder dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation eine Wahlkarte bis spätestens 05. Juni 2024 anfordern. Persönlich können Wahlkarten bis 07. Juni 2024, 12.00 Uhr beim Bürgerservice im Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet werden. Die Wahlkarten werden mittels eingeschriebener Postsendung zugestellt. Ausnahmen: Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde oder bei der automatischen Abo-Zustellung der Wahlkarte an die Auslandsösterreicher:innen.

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Es dürfen keine Duplikate für Wahlkarten ausgestellt werden. 

Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.

Am besten holen Sie sich Ihre Wahlkarte im Bürgerservice im Gemeindeamt persönlich, bei gleichzeitiger Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) ab 17. Mai bis längstens Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr ab. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich an die wahlberechtigte Person übergeben werden dürfen! Bringen Sie Ihre erhaltene amtliche Wahlinformation mit, dann läuft das Antragsprozedere schneller ab.

Neu ist der sogenannte "Vorwahltag". D.h. wenn Sie die Wahlkarte im Gemeindeamt abholen, können Sie in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt wieder im Bürgerservice abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt. Wichtig: Nur wenn Sie die Wahlkarte direkt nach der Stimmabgabe wieder abgeben, wird die Wahlkarte auch in der Gemeinde registriert. Alle anderen Wahlkarten müssen zur Bezirkswahlbehörde (BH Bregenz) übermittelt werden.

Mit der erhaltenen Wahlkarte (Post) geben Sie Ihre Stimme (Briefwahl) bitte unverzüglich ab (Einwurf in den Postkasten, Abgabe bei einem Postpartner oder direkt bei der Bezirkswahlbehörde selbst), damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt (spätestens am Sonntag, 9. Juni 2024 um 17:00 Uhr)! Beachten Sie die Dauer des Postweges!

Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch am Wahltag in einer anderen Gemeinde Österreichs abgeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale der entsprechenden Gemeinde.

Wahlkartenantrag


Amtliche Wahlinformation, Stimmzettel und Stimmabgabe                         

Achten Sie bei der Flut an Wahlwerbung und leeren Wahlkarten-Anforderungskarten insbesondere auf die "amtliche Wahlinformation".  
Die amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) wird allen wahlberechtigten Personen personalisiert mit Ihrem Namen ca. 3 Wochen vor dem Wahltag an die derzeit aktuelle Adresse zugestellt.

Die amtliche Wahlinformation beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal.
Weiters ist eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mit Rücksendekuvert inkludiert.

Bitte nehmen Sie den Abschnitt "Wahlausweis" und unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) mit ins Wahllokal. 

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keine "amtliche Wahlinformation" per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgeben. Nehmen Sie dann einfach nur Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) mit ins Wahllokal.