Informationen zur Landtagswahl 2024

landtagswahl

Die Vorarlberger Landesregierung hat die Wahl zum Vorarlberger Landtag per Verordnung vom 18. Juni 2024 ausgeschrieben.

Als Wahltag wurde der 13. Oktober 2024 festgesetzt und als Stichtag wurde der 16. Juli 2024 bestimmt.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Fußach sind alle Personen, die am Stichtag (16. Juli 2024)

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 
  • mit Hauptwohnsitz in Fußach gemeldet sind,
  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • in der Fußacher Wählerkartei als Auslandsvorarlberger:in eingetragen sind.

(Achtung: nicht zu verwechseln mit Auslandsösterreicher:innen).

 

Auslandsvorarlberger:innen müssen den Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei bis spätestens 16. Juli 2024 mit den vollständigen Unterlagen eingebracht haben. 

Zum Onlineantrag hier.

Danach ist die Aufnahme in die Wählerevidenz nur noch für künftige Landtagswahlen möglich, nicht jedoch zur Teilnahme an der Landtagswahl 2024.


Wahlsprengel, Zeiten und Verbotsbereiche

Kundmachung Ausschreibung Landtagswahl 2024 (236 KB) - .PDF